Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

V-Tech Performance

Martin Dorau

Gewerbepark 42
52388 Nörvenich

Kontakt

Martin Dorau

Telefon: 02426 / 9460924

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Martin Dorau

Website-Realisierung

& Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:

Jan Bargfrede

Paderborner Kreaturen

Allgemeine Geschäftbedinungen

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (Vtech-Performance, Herr Martin Dorau, Gewerbepark 42, 52388 Nörvenich) und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist deutsch.

1.3 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss findet nicht über das Internet statt, sondern individuell durch Angebot und Annahme. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen zwei Wochen annehmen können.

1.4 Speicherung des Vertragstextes

Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Allgemein

Wir bieten das Durchführen von Motortuning-Maßnahmen an. Dies umfasst unter anderem die Leistungsmessung auf unserem eigenen Leistungsprüfstand. Weiterhin wird durch Aufspielen einer neuen Software auf Ihr elektronisches Motorsteuergerät für Ihr Fahrzeug eine Leistungssteigerung erreicht. Über unser Ladengeschäft haben Sie die Möglichkeit Zusatzboxen („Powerboxen“) zu erwerben.

Diese Powerboxen können Sie bei uns auch einbauen lassen.

Die in unserem Ladengeschäft angebotenen Teile sind teilweise ausschließlich für den Einsatz im Motorsport geeignet und werden grundsätzlich ohne Sondergutachten, welches zur Eintragung des entsprechenden Teiles in den Kfz-Brief erforderlich ist geliefert. Die fehlende Eintragungsfähigkeit ist jeweils in der Artikelbeschreibung vermerkt. In diesen Fällen werden Ansprüche auf Eintragung eines Teiles am Fahrzeug ausgeschlossen.

2.2 Leistungserbringung

Nach der Auftragserteilung, bei der Sie uns auch die Fahrzeugschlüssel aushändigen müssen, werden wir uns um Ihren Auftrag kümmern. Dabei werden wir Ihr Fahrzeug auch durch einen Mitarbeiter auf den Prüfstand fahren lassen.

Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen Sie während der gesamten Auftragsbearbeitung nicht in der Halle, bzw. Werkstatt sein. Sie haben aber die Möglichkeit in unserer Kundenecke Ihr Fahrzeug auf einem TV-Bildschirm im Blick zu behalten.

Soweit kein Mustergutachten für die durchgeführte Motortuning-Maßnahme vorliegt, sind Sie selbst für eine Einzelabnahme beim TÜV und die damit verbundenen Gutachten (Abgasgutachten, Fahrwerktechnisches Gutachten, Prüfung auf dem Leistungsprüfstand, etc.) verantwortlich.

Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

2.3 Leistungsverzögerungen

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.4 Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir verpflichten uns dabei, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

2.4 Ausschluss der Lieferung

Postfachanschriften werden nicht beliefert.

2.5 Annahmeverzug

Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

2.6 Leistungszeit

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung durch uns innerhalb von 5 Tagen. Der Fristbeginn für die Lieferung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder bei Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauf folgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

3. Zahlung

3.1 Preise und Versandkosten

Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird.

3.2 Zahlungsverzug

Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.3 Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

4. Ihre Verantwortlichkeit

4.1 Allgemeines

Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

4.2 Allgemeine Betriebserlaubnis

Möglicherweise können von uns durchgeführte Anpassungen an Ihrem Fahrzeug dazu führen, dass die Betriebserlaubnis für dieses erlischt. Sollte diese Möglichkeit bestehen, werden wir Sie darauf vor Durchführung der Maßnahme hinweisen. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis hat zur Konsequenz, dass das so veränderte Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. Sie haben die technische Abnahme durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung im Sinne des § 19 StVZO in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zu organisieren.

4.3 Versicherungsschutz

Sollte die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlöschen, so erlischt gleichzeitig auch der Versicherungsschutz. Die Leistungsänderung durch das Chiptuning, bzw. den Einbau einer Powerbox ist auch umgehend der KfZ-Versicherung mitzuteilen, da sich die veränderte Leistung auch auf die Höhe des Versicherungsbetrages auswirken kann.

4.4 Verlust von Ansprüchen gegenüber Dritten

Möglicherweise können von uns durchgeführte Anpassungen an Ihrem Fahrzeug dazu führen, dass Sie Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller bezüglich des Motors verlieren. Darüber hinaus können durch den Einbau von Powerboxen möglicherweise bestehende Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer Ihres Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Sollte diese Möglichkeit bestehen, werden wir Sie darauf vor Durchführung der Maßnahme hinweisen. Die Ansprüche können erhalten werden, in dem man dem Fahrzeughersteller die Veränderungen mitteilt und diesen um Zustimmung bittet. Hat der Hersteller zugestimmt, haftet er auch weiterhin für eintretende Schäden.

5. Eigentumsvorbehalt

Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Sie haben die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhalten, an uns ab. Wenn Sie sich vertragswidrig Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.

6. Gewährleistung für Kaufverträge

6.1 Gewährleistungsanspruch

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Für Schäden, die auf einen nicht fachgerechten Einbau, eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, findet der Kunde deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht.

Durch den Einbau leistungssteigernder Bauteile und/oder die Aufhebung einer Tempobegrenzung besteht die Möglichkeit, dass sich der Kraft-und Schmierstoffverbrauch verändert oder sich Wartungsintervalle verkürzen. Die erhöhte Leistungsfähigkeit kann eine veränderte Fahrweise mit erhöhtem Verschleiß an Reifen und Motoren zur Folge haben. Dies stellt keinen Sachmangel dar, da die dadurch entstehenden Mehraufwendungen lediglich eine unmittelbare Folge der Leistungssteigerung sind.

6.2 Vorbehalt und Erläuterungen

Um eine fehlerhafte Verwendung zu vermeiden, müssen die von uns angebotenen Bauteile von Fachleuten in Fachwerkstätten verbaut werden. Auch aufgrund nicht auszuschließender Irrtümer und nicht eindeutiger Zuordnungen muss vor jedem Einbau die Teilezuordnung und die grundsätzliche sowie auch spezielle Eignung für das jeweilige Fahrzeug und den jeweiligen Verwendungszweck zweifelsfrei festgestellt werden. Erfolgt die Feststellung nicht zweifelsfrei, darf das jeweilige Teil nicht verbaut werden. Für Zulassungen zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr sind ausschließlich die zu dem jeweiligen Produkt gehörende ABE bzw. das TÜV-Gutachten und die darin eventuell enthaltenen Auflagen maßgeblich. Die für den Renneinsatz hergestellten und angeboten Bauteile besitzen regelmäßig, sofern nichts anderes angegeben ist, keine Zulassung für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr. Viele der Bauteile sind, je nach Verwendungszweck, für Höchstleistungen und Extrembelastungen bei kurzer Lebensdauer konstruiert. Diese Bauteile können bereits nach kurzer Zeit „verbraucht“ sein, ohne dass ein Sachmangel vorliegt.

6.3 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

6.4 Mitteilung

Sollten Sie erkennen, dass die Umverpackung beschädigt bei ihm ankommt bzw. nach Erhalt der Ware eine Beschädigung feststellen, bitten wir Sie darum, uns dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers berührt.

6.5 Nacherfüllung

Ist die Ware mangelhaft, können Sie wahlweise Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Werden Mängel auch nach zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

6.6 Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

6.7 Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leisten wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

6.8 Gewährleistung gegenüber Unternehmern

Gegenüber Unternehmern gelten, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, folgende Bestimmungen: Im Falle eines Mangels leisten wir nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

6.9 Rügeobliegenheit von Unternehmern

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.10 Gewährleistung für gebrauchte Waren

Für gebrauchte Waren beträgt die Gewährleistung 1 Jahr bzw. soweit der Käufer Unternehmer ist, ist die Gewährleistung für gebrauchte Waren ausgeschlossen. Dies schließt nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

7. Gewährleistung bei Werkleistungen

7.1 Gewährleistungsanspruch

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Für Schäden, die auf einen nicht fachgerechten Einbau, eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, findet der Kunde deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht.

Durch den Einbau leistungssteigernder Bauteile und/oder die Aufhebung einer Tempobegrenzung besteht die Möglichkeit, dass sich der Kraft-und Schmierstoffverbrauch verändert oder sich Wartungsintervalle verkürzen. Die erhöhte Leistungsfähigkeit kann eine veränderte Fahrweise mit erhöhtem Verschleiß an Reifen und Motoren zur Folge haben. Dies stellt keinen Sachmangel dar, da die dadurch entstehenden Mehraufwendungen lediglich eine unmittelbare Folge der Leistungssteigerung sind.

7.2 Rechte bei unwesentlichen Mängeln

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessen Minderung des Preises zu.

7.3 Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

7.4 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über. Versenden wir das Werk auf Ihr Verlangen nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr bereits mit der Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über.

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von uns. Der Kunde hat die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhält, an uns ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

9. Ersatzfahrzeug

9.1 Mietvertrag

Sie haben die Möglichkeit während der Zeit der Auftragsausführung von uns kostenpflichtig ein Ersatzfahrzeug in Anspruch zu nehmen, sofern eines verfügbar ist. Die dafür entstehenden Kosten richten sich nach unserer jeweils aktuellen Preisliste.

Das Fahrzeug haben Sie am Tag der Fertigstellung der Motortuning-Maßnahmen an Ihrem Fahrzeug, vollgetankt und in dem Zustand, wie Sie es von uns erhalten haben, wieder bei uns abzugeben.

9.2 Schadensanzeige

Beschädigungen am Mietfahrzeug sind uns unverzüglich mitzuteilen. Sollte die Mängelanzeige unterbleiben, tragen Sie die Kosten, die uns durch die verspätete Mitteilung entstanden sind.

9.3 Kaskoversicherung

Ihr Mietfahrzeug ist durch uns vollkaskoversichert. Bei Kaskoschäden tragen Sie die Kosten der Schadensbeseitigung bis zu der mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird Ihnen von uns bei Abschluss des Mietvertrages mitgeteilt und wird Ihnen auf Verlangen auch nachgewiesen. Wir behalten uns vor, vor Überlassung des Ersatzfahrzeuges Sicherheit in Höhe der Selbstbeteiligung zu verlangen.

10. Haftung

10.1 Haftungsausschluss

Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmern haften wir im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

10.2 Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

11. Datenschutz

11.1 Hinweis auf Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß der Datenschutzbestimmungen von uns zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

11.2 Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind Angaben, die Ihre Identität offenlegen oder offenlegen können. Wir halten uns an den Grundsatz der Datenvermeidung. Es wird soweit wie möglich auf die Erhebung von personenbezogenen Daten verzichtet. Personenbezogene Daten dienen ausschließlich der Vertragsbegründung, inhaltlichen Ausgestaltung, Durchführung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Sie werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Lediglich zur Vertragserfüllung werden die Daten an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung bestellter Waren erforderlich ist. Zur Abwicklung von Zahlungen werden die hierfür erforderlichen Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut und ggf. den beauftragten und gewählten Zahlungsdienstleister weitergegeben. Eine Verwendung personenbezogener Daten erfolgt somit nur im notwendigen Umfang oder sofern wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind oder, wenn nötig, um eine missbräuchliche Verwendung entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in rechtmäßiger Weise zu unterbinden.

11.3 Widerspruch / Auskunft

Sie können der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Ausgenommen hiervon sind solche Daten, die zu Zwecken der Vertragsabwicklung bereitgehalten werden müssen. Auf Anfrage informieren wir Sie kostenlos über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Sie haben jederzeit das Recht, unrichtige personenbezogene Daten auf Antrag kostenlos berichtigen, löschen oder sperren zu lassen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder sofern Sie keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben.

12.2 Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

12.3 Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12.4 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.